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Zertifizierung

unseres Bestattungshauses

Am 12. März 2011 überprüfte eine Kommission vom Verband unabhängiger Bestatter e.V. alle persönlichen, fachlichen, und betrieblichen Voraussetzungen von Susanne Üffing-Peltzer und dem Haus Lebewohl hinsichtlich der angestrebten Zertifizierung des Bestattungshauses. Ich freue mich, dass die Kommission zu einer positiven Beurteilung gekommen ist. Nach meiner erfolgreichen Ausbildung zur „Verbandsgeprüften Bestatterin“ ist die Zertifizierung nun ein weiteres Qualitätsmerkmal unseres Hauses.

Prüfungskriterien

Persönliche Voraussetzungen

  • Im Zentralregister ist keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wie auch keine der in § 45 des Strafgesetzbuches aufgeführten Nebenfolge (Verlust der Amtsfähigkit, der Wählbarkeit und des Stimmrechtes) eingetragen
  • Weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ist die Ausübung des Berufes des Bestatters oder des Bestattungsgewerbes untersagt 
  • Die Inhaberin ist in keinem gerichtlichen Schuldnerverzeichnis gemäß § 915 ZPO eingetragen 
  • Inhaber und Mitarbeiter verpflichten sich zu ständiger Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualität
  • Es wird absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die anlässlich einer Bestattung oder Bestattungsvorsorge bekannt werden, gewahrt

Eine entsprechende schriftliche Erklärung wurde von Frau Susanne Üffing-Peltzer abgegeben.

Fachliche Voraussetzungen

  • Umfassende individuelle und qualifizierte Beratung der Trauernden über Bestattungsarten, Bestattungsformen, Friedhofsfragen, organisatorische Abläufe und inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier unter Berücksichtigung der kulturellen und ethnischen Gegebenheiten
  • Erledigung sämtlicher im Zusammenhang mit der Bestattung anfallenden Formalitäten bei amtlichen und kirchlichen Stellen
  • Fachgerechte Versorgung der Verstorbenen und deren Aufbahrung
  • Vom Betriebsvermögen getrennte Verwahrung und verzinsliche und mündelsichere Anlage der für Bestattungsvorsorgen vereinnahmten Gelder
  • Sichtbare Auszeichnung mit Endpreisen entsprechend der Preisabgabenverordnung aller angebotenen Waren einschließlich Katalogangeboten sowie Anlage übersichtlicher Preisverzeichnisse für eigene und vermittelte Lieferungen und Leistungen
  • Kostentransparenz bei der Auftragserteilung und spezifizierte Rechnungslegung, die alle Lieferungen und Leistungen nachvollziehbar aufgegliedert enthält. Dies gilt entsprechend auch für den Abschluss von Vorsorgeverträgen. Entsprechende Rechnungen, Schrift- und Angebotsverkehr wurden eingesehen

Betriebliche Voraussetzungen

  • Angemessene Räumlichkeiten, insbesondere von Beratungs- und Ausstellungsräumen und wenn möglich von Kühlräumen, Abschiedsräumen und Trauerhallen
  • Ausreichender Bestand an Särgen, Sargausstattung, Bestattungswäsche und Urnen in einem ausreichenden Sortiment
  • Angebot von Bestattungen in allen Preislagen und in einer solchen Auswahl, dass damit der Bedarf der örtlichen Bevölkerung abgedeckt ist
  • Gepflegter Bestattungskraftwagen nach DIN 75081 und zeitgemäße Hilfsmittel
  • Qualifizierte Mitarbeiter und dokumentierte Fortbildung derselben
  • Ständiger Bereitschaftsdienst
  • Eine jederzeit zugängliche, übersichtliche und feuersichere Bestandsverwahrung der Vorsorgeverträge und der dazu gehörenden Unterlagen

Die Kommission bestätigt:
Die Erteilung der Lizenz zum Verbandsgeprüften Bestatter erfolgt unter Anerkennung der Satzung zum Markenzeichen des „Verbandsgeprüften Bestatter“ zum 12. März 2011 und wird unter der Zertifizierungsnummer 10-018-01 geführt.