Erdbestattung und Feuerbestattung, diverse Beisetzungsarten der Asche
Unterschieden wird zunächst in Erdbestattung und Feuerbestattung
- Erdbestattung auf einem Friedhof (im Sarg)
- Feuerbestattung (Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium)
Danach haben Sie in Deutschland mehrere Möglichkeiten die Asche beizusetzen:
– Beisetzung in einer Urne auf dem Friedhof oder im Ruheforst/Friedwald
– manche Friedhöfe bieten auch das Verstreuen der Asche auf einem dafür ausgewiesenen Platz an
– Seebestattung in der Nord- oder Ostsee
– Aufbewahung in einem Kolumbarium (oberirdisches Bauwerk mit Nischen zur Aufbewahrung der Aschegefäße)
Wird die Asche ins Ausland überführt oder findet die Einäscherung dort statt, gibt es z.B. auch folgende Möglichkeiten:
– in den Niederlanden:
Verstreuung am Krematorium
Seebestattung
Flussbestattung (Fahrt ab Deutschland möglich)
Ballonbestattung (in Heliumballons)
Heißluftballonbestattung
Helikopterbestattung
– in der Schweiz:
Transformation der Asche zum Diamanten, Berg- oder Almwiesenbestattung
In den Niederlanden z.B. darf die Asche den Angehörgigen 30 Tage nach Einäscherung übergeben werden, das niederländische Bestattungsgesetz lässt dieses zu.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland die Beisetzungspflicht auch für die Asche der Verstorbenen besteht. Überführen die Angehörigen die Asche aus dem Ausland wieder nach Deutschland, so muss diese auch hier beigesetzt werden. Erfolgt keine gesetzlich konforme Beisetzung, so handelt man ordnungswidrig und es können Bußgelder von bis zu 3.000,00 € verhängt werden. Desweiteren wird man dann zur ordnungsgemäßen Beisetzung der Asche verpflichtet.